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Fahrerlaubnisklasse B

Kraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3.500 kg und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A 1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten

  • Grundunterricht: 12 / 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 / 2*
  • Gesamt: 14 / 8*

*mit Vorbesitz einer anderen Klassen


Praktische Ausbildung

Mindesumfang der Sonderfahrten

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 12

Ausbildungsfahrzeuge Klasse B


Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B / BF 17 / B mit Automatikbeschränkung

Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 30 Fahrstunden (18 Übungs- und 12 Sonderfahrten) inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung auf ca. 2.500,- € belaufen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen*:

Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung und Verwaltungsaufwand)

Grundbetrag Online-Theorieunterricht (Kosten für theoretische Ausbildung und Verwaltungsaufwand)

290,00 EUR

290,00 EUR

1 Übungsstunde

50,00 EUR

Sonderfahrstunden beinhalten:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

55,00 EUR

55,00 EUR

55,00 EUR

Vorstellungsgebühr für theoretische Prüfung

35,00 EUR

theoretische Prüfung (DEKRA)*

24,99 EUR

Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung

85,00 EUR

praktische Prüfung (DEKRA)*

129,83 EUR

Lehrmittel (Lehrbuch u. elektronische Prüfungsbögen)

80,00 EUR

Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung*:

Führerscheingebühr**

43,40 EUR

Erste-Hilfe-Bescheinigung ab**

50,00 EUR

Sehtest ab**

20,00 EUR

Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.

* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.

** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben.


Fahrerlaubnisklassen BE

Fahrzeugkombination aus einem Kraftwagen der Klasse B

mit einem Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg bis max. 3.500 kg

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: B

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.


Praktische Ausbildung

Mindesumfang der Sonderfahrten

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 5

Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE

Bei angenommenen 10 Fahrstunden könnten sich die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE auf ca. 815,00 € belaufen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen*:

Grundbetrag

110,00 EUR

1 Übungsstunde

60,00 EUR

Sonderfahrstunden beinhalten:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

65,00 EUR

65,00 EUR

65,00 EUR

Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung

90,00 EUR

praktische Prüfung (DEKRA)**

129,83 EUR

 

Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:

Führerscheingebühr**

43,40 EUR

Sehtest**

10 EUR

Hinweise

Die praktische Ausbildung unterteilt sich in Übungs- und Sonderfahrten. Zu den Sonderfahrten gehören 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn- und 1 Dämmerungsfahrt.

Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben


BF 17 Informationen

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren („Führerschein mit 17“)

Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig die Hauptverursacher von Unfällen. Nach Einschätzung von Experten liegen die Gründe hierfür in der mangelnden Erfahrung, in unzureichenden Fähigkeiten in kritischen Situationen, in falscher Einschätzung gefährlicher Situationen, in dem Umstieg auf ein ungewohntes Fahrzeug sowie in dem Alleinfahren ohne anleitenden Fahrlehrer.

Das hohe Unfallrisiko junger Fahranfänger soll durch das Konzept „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ gesenkt werden.


Selbstverständlich kannst du bei uns den „Führerschein mit 17“ erwerben.

Hierzu ein paar  Informationen:

Der Führerschein mit 17 ( „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“) ist ursprünglich in vielen Bundesländern Deutschlands als Modell-Versuch gestartet worden, seit Dezember 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem 1. Januar 2011 ist das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ Teil des Dauerrechts geworden. Die Teilnahme ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Mit dem Begleiteten Fahren soll Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit gegeben werden, praktische Fahrerfahrungen in Anwesenheit einer Begleitperson zu sammeln. Dabei soll die Begleitperson einen mäßigenden Einfluss auf den Fahranfänger ausüben. Das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ ist nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung einer benannten Person zulässig.

Ein wichtiges Ziel des Begleiteten Fahrens ist es, den Fahranfänger nach der Begleitphase mit einem deutlich geringeren Risikoniveau in die Phase des selbstständigen Fahrens eintreten zu lassen.

Die Begleitperson:

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) sein und hat ihren Führerschein mitzuführen,
  • darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) haben (zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung),
  • darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten sind bzw. wenn sie unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht,
  • darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen,
  • hat keinerlei Ausbilderfunktionen,
  • soll als Ansprechpartner zur Verfügung stehen,
  • muss sich ausweisen können,
  • sollte vor Fahrantritt mit dem Fahrer über ihre Erwartungen reden.

Die Erziehungsberechtigten müssen sowohl der Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.


Die wichtigsten Punkte zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE mit 17 Jahren im Überblick:

  • Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 ½ Jahren möglich bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE
  • Anlagen zum Antrag, in denen Begleitpersonen benannt werden
  • keine Bedenken an der Fahreignung
  • normale Ausbildung in der Fahrschule
  • reguläre Theorie- und Fahrprüfung
  • Erteilung der Prüfungsbescheinigung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • Prüfungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen
  • Prüfungsbescheinigung gültig bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • mit Erreichen des 18. Lebensjahres Erteilung der regulären Fahrerlaubnis durch Aushändigung des EU-Kartenführerscheins

Bei Verstößen gegen Auflagen kann die Fahrerlaubnis widerrufen werden oder es kann zu Bußgeldverfahren kommen. Bei Ordnungswidrigkeiten gelten die Regelungen des Bußgeld- und Punktekatalogs.

Hinweise zur Kraftfahrzeugversicherung

  • Sind Eltern oder Begleitpersonen gleichzeitig Halter des verwendeten Kraftfahrzeugs, wird empfohlen, dies ihrer Kraftfahrzeugversicherung mitzuteilen. Möglicherweise kann die Nutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ dazu führen, dass bestehende Versicherungsverträge neu angepasst werden müssen.

Fahrerlaubnisklasse B96

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: B

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theorie: 2,5 Stunde à 60 Minuten
  • Praktische Übungen:  3,5 Stunde à 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr: 1 Stunde à 60 Minuten

Ausbildungskurs nach Anlage 7a FeV (B96) = 460,- €
(Theorie 2,5 Stunden + praktische Übung 3,5 Stunde + Fahren im Realverkehr 1 Stunde)

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden.
Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung.
Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.


Ab 01.02.2024 gilt die neue Klasse B197

Ab 01.07.2023 ist es möglich den Führerschein Klasse B197 oder (BF197 mit Begleitung) zu erwerben. Du kannst dann beide Antriebsarten, also Automatik (z.b.Elektroautos) oder Schaltautos fahren.

Die Ausbildung erfolgt auf beiden Fahrzeugen. Die Fahrprüfung kannst Du auch mit dem Elektrischen Auto machen. Vorausgesetzt Du hast mindestens 10 Schaltstunden genommen und der Fahrlehrer gibt Dir nach einer 15 Min. Testfahrt das OK. Wenn man in die Zukunft blickt, ist das eine sehr gute Variante, weil Du mit beiden Antriebsarten vertraut bist. Die Schaltwagen werden künftig immer weniger auf dem Markt sein. Die Zukunft ist Elektrisch oder Wasserstoff. Diese Fahrzeuge werden keine Schaltung mehr haben. Wir wollen zum Klimaschutz beitragen, deshalb modernisieren wir unseren Fuhrpark.

Die Kosten sind individuell…

Kraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3.500 kg und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A 1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten

  • Grundunterricht: 12 / 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 / 2*
  • Gesamt: 14 / 8*

*mit Vorbesitz einer anderen Klassen


Praktische Ausbildung

Mindesumfang der Sonderfahrten

  • 10 Fahrstunden mit einem Fahrzeug welches mit Schaltgetriebe ausgestattet ist
  • 1 Testfahrt im Überland- und Stadtverkehr
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 12

Ausbildungsfahrzeuge Klasse B197


Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B / BF 17 / B ohne Automatikbeschränkung

Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 30 Fahrstunden (18 Übungs- und 12 Sonderfahrten) inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung auf ca. 2.000,- € bis 2.500,- € belaufen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen*:

Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung und Verwaltungsaufwand)

Grundbetrag Online-Theorieunterricht (Kosten für theoretische Ausbildung und Verwaltungsaufwand)

290,00 EUR

290,00 EUR

1 Übungsstunde

50,00 EUR

Sonderfahrstunden beinhalten:

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

55,00 EUR

55,00 EUR


55,00 EUR

Vorstellungsgebühr für theoretische Prüfung

35,00 EUR

theoretische Prüfung (DEKRA)*

24,99 EUR

Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung

85,00 EUR

praktische Prüfung (DEKRA)*

129,83 EUR

Lehrmittel (Lehrbuch u. elektronische Prüfungsbögen)

80,00 EUR

Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung*:

Führerscheingebühr**

43,40 EUR

Erste-Hilfe-Bescheinigung**

35,00 EUR

Sehtest**

10,00 EUR

Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.

* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.

** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben.